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Wie lange darf ich heimwerken?

Ratgeber
Nagel wird gehämmert

Viele Menschen legen bei Renovierungen und anderen Arbeiten am Haus oder in der Wohnung gerne selber Hand an. So sparen sie nicht nur die Kosten für einen Fachmann. Sie können ihre Ideen ganz nach dem individuellen Geschmack umsetzen. Berufstätige Heimwerker können nur Abende oder das Wochenende für Renovierungen nutzen, denn nicht für alle Arbeiten im Haus oder in der Wohnung kann man sich Urlaub nehmen. Vor allem in den Abendstunden wird die Lärmbelästigung schnell zu einem Problem. Hämmern, Bohren und andere Arbeiten verursachen Krach, der die Nachbarn stört. Zuviel Lärm kann sich außerdem negativ auf die Gesundheit und die Psyche auswirken. Darum sollten Sie sich beim Heimwerken an die gesetzlich geregelten Ruhezeiten halten . Nehmen Sie zudem Rücksicht auf Ihre Nachbarn, um eventuelle Streitigkeiten zu vermeiden.

Inhalt

Stets auf die vorgeschriebenen Ruhezeiten achten

Laut der gesetzlichen Ruhezeiten ist es untersagt, an einem Sonn- oder Feiertag über Zimmerlautstärke hinaus Lärm zu verursachen. Dementsprechend sollten Sie an diesen Tage nicht zu laut heimwerken. Verstöße gegen die Ruhezeiten können sogar strafrechtlich verfolgt werden. Allerdings gibt es keine bundesweit einheitlich geregelten Ruhezeiten . Die Länder regeln das häufig in ihren Landesimmissionsschutzgesetzes . Städte und Gemeinden können darüber hinaus Sonderregeln erlassen.

Oft wird unter der Woche sowie am Samstag eine Nachtruhe vorgeschrieben, in denen Zimmerlautstärke nicht überschritten werden darf. Meistens gilt diese unter der Woche zwischen 22 und 7 Uhr . Samstags gelten andere Zeiten. Die für Sie geltenden Ruhezeiten können Sie zum Beispiel beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Stadt erfragen.

Außerdem regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) für viele Geräte und Baumaschinen die Einsatzzeiten, um Anwohner vor Lärm zu schützen. Unter die Verordnung fallen Geräte wie Betonmischer, Kettensägen, Laubbläser und Rasenmäher . Sie regelt die Einsatzzeit in lärmempfindlichen Gebieten, wie zum Beispiel reinen Wohngebieten. Hier dürfen Rasenmäher und Co. an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr genutzt werden. Für Laubbläser und andere sehr laute Geräte gibt es noch strengere Vorschriften. Diese dürfen werktags von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Welche Maschinen genau unter die Verordnung fallen, können Sie im Verordnungstext nachlesen oder Sie fragen beim zuständigen Ordnungsamt nach.

Zusätzlich zu den Verordnungen und vorgeschriebenen Ruhezeiten kann Ihr Vermieter Ruhezeiten festlegen. Schauen Sie, ehe Sie mit Ihren Arbeiten beginnen, in Ihren Mietvertrag oder die Hausordnung . Sind dort Ruhezeiten vorgeschrieben, sind diese für Sie verbindlich . Bei einem Verstoß kann der Vermieter Sie abmahnen und Ihnen schlimmstenfalls sogar kündigen.

Rasenmäher
Wohnen Sie zur Miete, finden Sie die Ruhezeiten in der Hausordnung. Das gilt auch für laute Gartenarbeiten.

Absprache mit den Nachbarn

Für den Frieden in der Nachbarschaft kann es nicht schaden, wenn Sie Ihr Heimwerken ankündigen. Selbst wenn Sie nur ein paar Löcher bohren, werden sich Ihre Nachbarn über eine Vorwarnung freuen. Nehmen Sie auf Kinder Rücksicht, die eventuell früher schlafen gehen. Fangen Sie an einem Samstag nicht schon um 7 Uhr mit lautem Hämmern, Bohren oder

an, da viele Menschen diesen Tag zum Ausschlafen nutzen möchten.

Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und versuchen Sie die lauten Arbeiten nach Möglichkeit aufzuteilen, sodass es nicht über mehrere Stunden hinweg durchgehend zu Lärm kommt. Wenn Sie Ihre Nachbarn vorab informieren, haben diese die Möglichkeit, einen Ausflug oder ähnliches zu planen, sodass sie sich nicht belästigt fühlen. Vielleicht hat einer Ihrer Nachbarn Schichtdienst und ist auf seinen Schlaf außerhalb der Ruhezeiten angewiesen. Darauf sollten Sie ebenfalls Rücksicht nehmen.

Arbeit mit dem Laubbläser
Laute Arbeiten in Haus und Garten stören manche Nachbarn. Um Streit zu vermeiden, können Sie Ihre Nachbarn bei Lärm vorwarnen.

Bevor Arbeiten im oder am Haus oder in der Wohnung anstehen, sollten Sie also zunächst

, beziehungsweise Ihre Nachbarn vorwarnen. Wenn Sie sich an die Ruhezeiten halten und nicht über einen Zeitraum von mehreren Stunden hinweg Lärm verursachen, sind Sie auf der sicheren Seite und Ihren Arbeiten oder Reparaturen steht nichts mehr im Wege.

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