In einer Mietwohnung kann man nicht machen, was man möchte. Der Vermieter als Eigentümer hat gerade bei Renovierungswünschen ein Wort mitzureden. Änderungen am Bodenbelag in Mietwohnungen gehören dazu. Es gibt Einiges zu beachten. Wir erklären hier, was Sie machen dürfen, wozu Sie die Zustimmung des Vermieters benötigen und was Sie Ihrem Vermieter überlassen sollten.
Grundsätzlich gilt beim Renovieren in Mietwohnungen: Veränderungen müssen Sie spätestens beim Auszug wieder zurückbauen, wenn der Vermieter das verlangt. Es kann sogar sein, dass der Vermieter Sie direkt dazu auffordert. Holen Sie deshalb f ür alle größeren Umbauten immer die Erlaubnis des Vermieters ein.
Wenn Sie Veränderungen ohne besonderen Aufwand wieder beseitigen können, benötigen Sie keine Erlaubnis. Sie können zum Beispiel jederzeit Ihre
Wollen Sie aber einen Durchbruch machen oder Zwischenwände einziehen, sollten Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Gleiches gilt für die Renovierung des Bads, das Verlegen von Parkettboden oder das Kürzen von Türen.
Bei solchen Projekten nehmen Sie gegebenenfalls viel Geld in die Hand. Wenn Sie Pech haben, verlangt der Vermieter, dass Sie alles wieder ändern, wenn Sie ausziehen. Lassen Sie sich daher die Erlaubnis immer schriftlich geben.
Ausnahme: Der Vermieter muss einen Umbau genehmigen, wenn die Wohnung für einen kranken oder behinderten Mieter barrierefrei gemacht wird. Allerdings muss trotzdem alles bei Auszug zurückgebaut werden, falls der Vermieter das verlangt.
Bodenbelag in Mietwohnungen soll pflegeleicht, robust und günstig sein. Deswegen werden oft
Änderungen am Boden müssen in der Regel mit dem Vermieter abgesprochen werden. Aber selbst wenn der Boden gefällt, gibt es einige Dinge zu beachten:
Allerdings hält das Urteil auch fest, dass das Abschleifen von Parkett nicht Aufgabe des Mieters ist. Es gehört zu den Instandhaltungsarbeiten, nicht zu den in vielen Mietverträgen vereinbarten Schönheitsreparaturen durch den Mieter. Beauftragen Sie also nicht selbst einen Handwerker mit der Aufbereitung des Parketts. Sprechen Sie solche Arbeiten immer mit Ihrem Vermieter ab.
Wenn Ihnen die Böden in Ihrer Wohnung nicht gefallen, haben Sie drei Möglichkeiten. Erstens: Sie leben mit dem Boden und gewöhnen sich an sein Aussehen. Zweitens: Sie besprechen mit Ihrem Vermieter, ob Sie die Böden austauschen dürfen.
Oder Sie
Über Teppich können Sie keinen neuen Bodenbelag verlegen. Teppich ist weich und damit nicht stabil genug als Untergrund. Das würde den neuen Boden beschädigen. Außerdem kann der Teppich schimmeln. Wollen Sie also den Teppich loswerden, müssen Sie das mit Ihrem Vermieter absprechen.
Wenn Sie sich entscheiden, einen Boden auf dem alten Belag zu verlegen, berücksichtigen Sie, dass die Aufbauhöhe des Bodens steigt. Ihre Türen können zum Problem werden. Türblätter dürfen Sie nicht ohne Zustimmung des Vermieters kürzen. Wenn also nicht viel Platz unter der Tür ist, müssen Sie einen Boden mit möglichst geringer Aufbauhöhe wählen.
Achtung: Dieser Artikel dient nicht zur Rechtsberatung, sondern gibt Ihnen lediglich einen Überblick darüber, was Sie beim Bodenbelag in Mietwohnungen beachten sollten. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Quellen: