Umzugsratgeber
Inhaltsverzeichnis
1. Auf der Suche nach der ersten eigenen
Wohnung
Der Entschluss ist gefallen: Endlich soll es in die ersten eigenen vier Wände gehen! Ein weiterer,
aufregender Schritt hin zur Unabhängigkeit, mit ungeahnten Möglichkeiten, aber auch einigen
Herausforderungen. Wie lässt sich eine geeignete Wohnung auswählen? Was darf sie kosten? Welche Unterlagen
sind für eine Anmietung nötig? Und wie lässt sich ein Umzug gut planen? Diese und viele weitere Fragen
stellt sich jeder, der zum ersten Mal Ausschau nach einer Wohnung hält.
Der vorliegende Ratgeber möchte die wesentlichen Fragen rund um die erste eigene Wohnung beantworten. Er
richtet sich dabei vor allem an Studierende, Auszubildende und Berufsstarter, welche die Abenteuer
Wohnungssuche und Umzug zum ersten Mal auf sich nehmen. Pfiffige Spartipps und zahlreiche Checklisten
helfen, den Umzug kostengünstig und reibungslos zu bewältigen. So finden bestimmt auch Sie den sicheren Weg
in eine neue Wohnung und somit in ein neues Leben!
Beachten Sie aber bitte, dass der vorliegende Ratgeber keine Rechts- bzw. Steuerberatung leisten kann und
darf. Es sollen lediglich allgemeine Infos bereitgestellt werden. Wenden Sie sich im konkreten Fall also
bitte mit rechtlichen und/oder steuerlichen Fragen an Ihren Rechtsanwalt und/oder Steuerberater.
1a. Wohnungsauswahl mithilfe eines
Präferenzkataloges
Sowohl in Zeitungen als auch im Internet stoßen Sie auf Wohnungsannoncen in Hülle und Fülle. Da fällt es
schwer, den Überblick zu bewahren. Am besten gehen Sie beim Sichten der Anzeigen systematisch vor. Die Basis
hierfür ist die Erstellung eines Präferenzkataloges. Er hilft, die eigenen Vorlieben und Wünsche zu
erkennen, aber auch festzuhalten, an welchen Stellen Kompromisse möglich sind.
Ein solcher Katalog kann Ihnen helfen, die Wohnungssuche wesentlich effizienter und entspannter anzugehen.
In Internetportalen können Sie Ihre Präferenzen oft gezielt angeben, um möglichst genaue Suchergebnisse zu
erhalten. Bemerken Sie allerdings, dass Ihre Wünsche zu hoch gegriffen sind, müssen Sie ggf. Kompromisse
eingehen: Günstige Miete oder großer Sonnenbalkon? Werden Sie sich Ihrer Prioritäten bewusst und bedenken
Sie als kleinen Trost: Ihre erste Wohnung wird sicherlich nicht Ihre Letzte sein und manche Wünsche lassen
sich auch im späteren Leben noch erfüllen.
Individuelle Präferenzen könnten zum Beispiel die folgenden Punkte betreffen:
- Quadratmeterzahl: Welche Wohnfläche benötigen Sie mindestens?
- Budget: Was darf Ihre erste Wohnung kosten? (Siehe auch folgendes Kapitel!)
- Ausstattung: Wünschen Sie sich einen Garten/Balkon, eine Einbauküche, besondere
Sanitäranlagen und/oder benötigen Sie eine barrierefreie Wohnung?
- Lage der Wohnung: Bevorzugen Sie ein bestimmtes Viertel, zum Beispiel aufgrund der Nähe zur
Ausbildungsstätte/zum Arbeitsplatz/Elternhaus? Auch das kulturelle Angebot sowie die Sicherheit
könnten wichtig sein, wenn es um die Auswahl der Lage geht.
- Mietergemeinschaft: Möchten Sie in einem lebendigen Umfeld wohnen oder fühlen Sie sich in
einer ruhigen Nachbarschaft wohler?
- Details im Mietvertrag: Welche Restriktionen in einem Mietvertrag oder Wünsche eines
Vermieters können Sie auf keinen Fall in Kauf nehmen (Beispiele: Staffelmiete, befristetes
Mietverhältnis, Verbot von Hundehaltung etc.)?
1b. Das Budget und der Budgetplan
für die erste Wohnung
Frisch an der Uni oder gerade in die Traumausbildung gestartet, wird das monatliche Budget schnell zum
Hauptkriterium bei der Wohnungssuche. Erschwerend hinzu kommt, dass die Kosten für eine Wohnung für den
Laien oft nicht einfach zu durchschauen sind.
Die monatlichen Kost in Form der sogenannten Warmmiete setzen sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Kaltmiete: Dies ist die Miete, die allein für den Wohnraum anfällt und dem Vermieter zusteht,
da Sie seine Wohnung nutzen.
- Nebenkosten: Einen monatlichen Abschlag für die Nebenkosten überweisen Sie in der Regel im
Zuge der Mietzahlung ebenfalls an Ihren Vermieter. Die Nebenkosten setzen sich aus unterschiedlichen
Posten zusammen: etwa aus Abschlägen für die Heiz- und Wasserkosten, ggf. aber auch aus vielen
weiteren Posten, wie zum Beispiel Müllabfuhr, Gartenpflege und Hausmeistertätigkeiten.
Hinzu kommen Kosten, die ebenfalls für eine Wohnung anfallen (können), allgemein aber nicht zu der Warmmiete
zählen – auch da der Mieter sie nicht an den Vermieter überweist. Dies sind zum Beispiel Kosten für:
- Strom: Sie melden sich bei einem Energieversorger an, woraufhin dieser Sie in der Regel
informiert, welchen Abschlag Sie für Strom zu zahlen haben.
- Telefon- und Internetanschluss: Diese Kosten lassen sich indirekt ebenfalls zu den
Wohnungskosten zählen. Kalkulieren Sie diese also am besten auch von vornherein ein.
- Hausratversicherung: Sie können eine Hausratversicherung abschließen, um Ihr Hab und Gut zu
schützen.
Neben den monatlichen Kosten kommen aber oft weitere hinzu, die unregelmäßiger anfallen können – zum
Beispiel Kaution und Courtage beim Einzug (siehe nächstes Kapitel) und ggf. Nebenkostennachzahlungen, wenn
mehr Energie verbraucht wurde, als vom Vermieter kalkuliert, oder die Energiepreise gestiegen sind.
Auch muss eine Miete nicht auf Dauer konstant bleiben – der Vermieter kann sie unter bestimmten Umständen im
Laufe der Zeit erhöhen.
- Kaution und Courtage: Diese müssen Sie in der Regel schon stemmen können, bevor Sie in die
neue Wohnung ziehen. Hier geht es oft an das Ersparte. Bei der Kaution gibt es aber auch noch andere
Möglichkeiten – eine davon findet im folgenden Kapitel Erwähnung.
- Nebenkostennachzahlungen: Für etwaige Nebenkostennachzahlungen sollten Sie im Laufe der Zeit
ausreichend Rücklagen bilden.
- Mieterhöhungen: Diesen können Sie zumindest etwas lockerer entgegensehen, wenn Ihre Wohnung
nicht schon jetzt Ihr volles Budget ausschöpft. Planen Sie lieber einen Kostenpuffer ein, um
angesichts einer berechtigten Mieterhöhung nicht sofort ausziehen zu müssen.
Aber wie hoch sollte das Budget fürs Wohnen überhaupt ausfallen? Ein gängiger Tipp lautet, maximal
ein Drittel des Nettoeinkommens für die Wohnung auszugeben. Gerade bei einem schmalen Einkommen lässt sich
diese Faustregel aber nicht immer beherzigen, sodass die Wohnkosten die benannte Grenze schnell
überschreiten können. Bleiben Sie aber, wenn möglich, immer unter dem Drittel, um auf die oben benannten
Kosten (-steigerungen) vorbereitet zu sein.
Geht’s auch günstiger? Ist Ihr Budget für die erste Wohnung recht klein, ist es eventuell eine
Lösung, zum Beispiel zur Untermiete zu wohnen oder in eine WG oder ein Studentenwohnheim zu ziehen. Und
natürlich entscheiden immer auch Lage und Zustand der Wohnung über die Wohnkosten: Zentrumslage kostet in
der Regel mehr und Gebäude, die energetisch nicht auf dem neuesten Zustand sind, weisen eventuell eine
geringere Kaltmiete auf, können aber durch die Nebenkosten teurer werden.
Es ist nicht nur wichtig herauszufinden, ob eine Wohnung zum eigenen Budget passt. Sie sollte auch im
Vergleich zu anderen Wohnungen nicht überteuert sein. Ziehen Sie in dieser Hinsicht am besten
Mietkostenspiegel zurate.
1c. Die Rolle von Kaution und Courtage
Mieter zahlen in der Regel eine Kaution, wenn sie eine neue Wohnung anmieten. Hierbei handelt es sich um
einen Geldbetrag, der dem Vermieter eine Sicherheit bieten soll – etwa für den Fall, dass der Mieter die
Wohnung beschädigt. Die Höhe der Mietkaution, die der Vermieter vom Mieter verlangen darf, ist allerdings
begrenzt. Vorschriften hierzu lassen sich in
§ 551 BGB finden: Demnach darf eine
Mietkaution maximal das Dreifache einer Monatskaltmiete betragen. Diese Begrenzung beruhigt zwar zunächst,
dennoch kann durch eine Kaution bei entsprechend hoher Kaltmiete ein stattliche Summe zusammenkommen. Dieses
Geld ist – vereinfacht ausgedrückt – erst einmal weg: Der Vermieter muss es zwar für den Mieter anlegen,
dieser kann darüber aber nicht mehr frei verfügen. Erst wenn der Mieter wieder auszieht und der Vermieter
keine Veranlassung hat, die Kaution zu kürzen, erhält der Mieter diese in voller Höhe und in der Regel plus
Zinsen zurück.
Eine Mietkaution lässt sich zum Beispiel auch durch eine Mietkautionsbürgschaft bestreiten. Dies ist die
einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit. Hierbei wird statt eines Geldbetrags eine Urkunde beim
Vermieter hinterlegt. Das garantiert dem Vermieter, dass bei einem Mietschaden ein Bürge haftet. In
Frage kommen: eine anerkannte Privatperson, ein Kreditinstitut oder eine Versicherung.
Voraussetzung für eine Bürgschaft: Der Vermieter muss damit einverstanden sein.
So würde eine Mietkautionsbürgschaft ablaufen:
- Ihr Vermieter fordert bei Beginn des Mietverhältnisses eine Mietsicherheit (auch Mietkaution
genannt)
- Jetzt können Sie anstatt einer Barkaution eine Bürgschaft abschließen. Zum Beispiel bei einer
Versicherung. Diese würde dann im Fall eines Mietschadens dafür aufkommen. Anders gesagt: Der
Vermieter würde in einem Schadensfall nicht an Sie direkt, sondern an den Bürge wenden.
- Das Einzige was Sie tun müssen, ist eine Jahresgebühr für die Bürgschaftsübernahme festzulegen.
Fazit: Achten Sie auf die Höhe der Kaution und prüfen Sie, ob Sie es sich leisten können, diese
Sicherheit zu stellen!
Von der Kaution zu unterscheiden ist die sogenannte Courtage – auch Maklerprovision genannt. Sie fällt unter
bestimmten Bedingungen an.
- Sie haben einen wirksamen Maklervertrag abgeschlossen.
- Der Makler hat eine Maklertätigkeit erbracht (Nachweis und/oder Vermittlung).
- Sie haben einen Kaufvertrag oder Mietvertrag abgeschlossen.
- Die Maklertätigkeit war Ursache für den Vertragsabschluss.
- Ihr Vertrag war nicht aufgrund eines Mangels im Nachhinein unwirksam.
Der Makler kann bei Mietobjekten als Courtage bis zu zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer berechnen –
dies regelt § 3 des Gesetzes
zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Die Frage ist nur, wer bezahlt die Courtage – Mieter oder
Vermieter? Der Immobilienmakler schließt einen Maklervertrag nicht nur mit dem Verkäufer bzw. Vermieter bei
Beauftragung ab. Es wird auch zwischen Makler und Kauf- bzw. Mietinteressent ein Maklervertrag
abgeschlossen, wenn Sie eine angebotene Immobilie besichtigen möchten und die Geschäftsbedingungen des
Maklers akzeptieren. Die Basis für den Provisionsanspruch bilden dabei die jeweiligen Maklerverträge.
Dazu kommt noch die sogenannte Maklerprovision oder auch Maklergebühr. Hierbei handelt es sich um den Lohn,
welcher ein Immobilienmakler erhält, wenn er erfolgreich eine Immobilie vermittelt hat. Wie hoch so eine
Provision ist, ist nicht genau festgelegt, weil Höhe in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt ist.
Theoretisch ist die Gebühr zwischen den Parteien frei verhandelbar. Fest steht aber, dass ein
Immobilienmakler als Provision bis zu 7,14 % des Kaufpreises erhält.
Wer zahlt das Ganze jetzt?
Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. In manchen Fällen muss der Käufer der Immobilie für
die Maklerprovision aufkommen. Das gilt für die folgenden Bundesländer:
- Berlin, Brandenburg (7,14 %)
- Hamburg (6,25 %)
- Hessen, Bremen (5,95 %)
- In den restlichen Bundesländern wird zwischen Käufer und Verkäufer fair aufgeteilt. Beide Parteien
müssen 3,57 % zahlen.
1d. Tipp-Sammlung: Clever
das Budget für den Umzug und die Wohnung erhöhen
Haben Sie die ersten Kapitel dieses Ratgebers gelesen, ist vor allem eines deutlich geworden: Eine Wohnung
zu mieten, kann – insbesondere für Studierende, Auszubildende und Berufsstarter – durchaus eine finanzielle
Herausforderung sein. Willkommen sind vor diesem Hintergrund natürlich Tipps, mit denen sich Einsparungen
realisieren lassen.
In
Kapitel 4f. finden Sie weitere Spartipps
für Studierende!
1e. Notwendige Unterlagen und
Wohnungsbewerbung
Schließen Sie einen Mietvertrag ab, vertraut Ihnen der Vermieter eine Wohnung an. Damit er dieses mit gutem
Gewissen tun kann, möchte er sich natürlich zuvor ein Bild von Ihnen machen. Leider genügt hierzu in der
Regel nicht das persönliche Gespräch, in dem Sie Ihren ganzen Charme spielen lassen. Vermieter möchten oft
auch harte Fakten kennen, die vor allem Ihre Solvenz betreffen. Hier kommen verschiedene Unterlagen ins
Spiel, um deren Vorlage Sie der Vermieter ggf. bittet:
- Schufa-Auskunft: Die Schufa ist eine Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über die
Kreditwürdigkeit von uns Bürgern sammelt. Verlangt Ihr Vermieter eine Schufa-Auskunft, können Sie
eine solche bei der Schufa anfordern.
- Bürgschaft: Diese verlangen Vermieter mitunter dann, wenn der potenzielle Mieter nur über ein
geringes Einkommen verfügt. Gerade für Studierende und Auszubildende kann die Bürgschaft also
Bedeutung besitzen. Sie sichert den Vermieter ab, indem die bürgende Person im Falle des Falles für
die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag einspringt. Aber Vorsicht: Eine Bürgschaft ist für die
bürgende Person eine ernst zu nehmende Verpflichtung!
- Beleg über Mietschuldenfreiheit: Suchen Sie zum ersten Mal nach einer Wohnung, können Sie
diesen vertrauenserweckenden Nachweis leider nicht beibringen. Sie können sich aber für die Zukunft
merken, dass Vermieter einen Beleg über Mietschuldenfreiheit mitunter gerne sehen. Vermieter können
so erkennen, dass Sie bisher als Mieter allen Verpflichtungen nachgekommen sind und dies hoffentlich
auch im neuen Mietverhältnis tun. Einen Beleg über Mietschuldenfreiheit stellt der aktuelle
Vermieter aus.
- Einkommensnachweis: Ihr potenzieller Vermieter möchte sicherlich gerne wissen, ob Sie sich
die Wohnung leisten können. Einkommensnachweise stellen eine gute Möglichkeit dar, ihn von diesem
Sachverhalt zu überzeugen – selbstverständlich aber nur dann, wenn das Einkommen tatsächlich hoch
genug ist und voraussichtlich nicht nur zur Abdeckung der Mietkosten, sondern auch für die
Bestreitung Ihrer sonstigen Lebenshaltungskosten genügt.
- Bewerbungsbogen: Vermieter teilen mitunter Bewerbungsbögen aus, auf denen die
Wohnungsbewerber Angaben zu ihrer Person machen können. Beachten Sie: Nicht alle potenziell
möglichen Fragen müssen zulässig sein und Sie sollten selbst abwägen, ob Sie sich absolut
durchleuchten lassen möchten. Wer allerdings bei zulässigen Fragen – zum Beispiel zu den
Einkommensverhältnissen – keine wahrheitsgemäßen Angaben macht, macht sich im schlimmsten Fall
strafbar.
Sicherlich gibt es auch Vermieter, die diesen und weiteren offiziellen Nachweisen weniger Bedeutung
beimessen und sich bei der Auswahl ihrer Mieter auf ihre Menschenkenntnis verlassen.
Insbesondere an Orten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gibt es mittlerweile aber bereits den
gegenläufigen Trend, sich als potenzieller Mieter regelrecht um eine Wohnung zu bewerben – inklusive
ausgefeilter Bewerbungsunterlagen. Möchten Sie mit einer tollen Bewerbungsmappe glänzen, haben Sie aber
keine konkreten Vorgaben, welche Unterlagen der Vermieter wünscht, legen Sie vielleicht von sich aus die
üblichen Unterlagen wie Einkommensnachweise etc. bei.
Gut macht es sich aber auch, wenn Sie zusätzlich ein paar unverfängliche persönliche Angaben machen – zum
Beispiel beschreiben, warum Sie auf der Suche nach einer Wohnung sind. Werden Sie aber nicht zu persönlich,
sondern wahren Sie den Bezug zu Ihrem Anliegen. Immer sollten Sie in Ihrer Bewerbung auch erwähnen, ob Sie
die Wohnung für sich allein anmieten oder zum Beispiel mit einem Partner beziehen möchten. Ein seriöses Foto
von Ihnen kann sich in der Bewerbungsmappe gut machen – eventuell erinnert sich der Vermieter dann schneller
an Sie und dass Sie ihm bei der Wohnungsbesichtigung ohnehin schon sympathisch waren.
1f. Hilfestellungen bei der Wohnungssuche
In Regionen, in denen Wohnungsmangel herrscht, kann es schwierig sein, eine angemessene Wohnung zu finden –
erst recht, wenn Sie als Auszubildender, Student oder Berufsstarter noch nicht über ein gutes Einkommen
verfügen. Umso wichtiger ist es in diesem Fall, unterschiedliche Kanäle bei der Wohnungssuche zu nutzen.
Dabei stehen Ihnen unter anderem die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:
- Printpublikationen: Wohnungsanzeigen lassen sich nicht nur in Tageszeitungen, sondern auch in
vielen anderen Printpublikationen finden – zum Beispiel in lokalen Magazinen, die sich an
Studierende richten.
- Internet: Im Internet gibt es zahlreiche Wohnungsportale, in denen Vermieter und Makler
inserieren. Recherchieren Sie, ob die von Ihnen gewählten Börsen seriös sind, und fallen Sie nicht
auf Scheinangebote herein, die unüblich geringe Mieten versprechen, Sie aber durch ein Hintertürchen
um Ihr Geld bringen möchten.
- Aushänge: An Unis und manchmal auch in Firmen, in Vereinen und andernorts gibt es Schwarze
Bretter. Eventuell sucht hier jemand unkompliziert nach einem Nachmieter? Werfen Sie einfach
regelmäßig einen Blick auf diese traditionellen Informationsmedien.
- Vitamin B: Auch Freunde, Bekannte und Verwandte können hilfreich bei der Wohnungssuche sein.
Fragen Sie gezielt nach, ob jemand selbst gerade einen Mieter sucht oder jemanden kennt, der gerade
auszieht und einen Nachmieter benötigt.
Auch darüber hinausgehende Eigeninitiative kann bei der Wohnungssuche belohnt werden: Sie können selbst in
Printpublikationen und im Internet Ihre Suche inserieren, Aushänge anfertigen, bei
Hausverwaltungsgesellschaften vorsprechen oder, wenn Sie Studierender sind, eventuell auch beim
Studentenwerk nach Hilfe suchen.
Wägen Sie ab, ob Sie schon vor Anmietung Ihrer ersten Wohnung Mitglied in einem Mieterverein werden
möchten. Sie müssen dann zwar einen Mitgliedsbeitrag leisten und ein Mieterverein vermittelt keine
Wohnungen, Sie sichern sich aber Beratungsleistungen und ggf. auch Rechtsschutz in
Mietrechtsangelegenheiten. Erkundigen Sie sich genau, welche Leistungen der jeweilige Verein anbietet
und welche Voraussetzungen (Dauer der Mitgliedschaft etc.) für die Inanspruchnahme vorliegen müssen.
1g. Problem Haustiere
Das Thema Haustiere ist bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung gleich in zweifacher Hinsicht
relevant. Zum einen müssen Sie abklären, ob Ihr Haustier in der neuen Wohnung willkommen ist. Dies ist – je
nach Tier und Wohnung – durchaus nicht immer der Fall. Zum anderen sollten Sie den Umzug für Ihr Haustier so
stressfrei wie möglich planen.
Zum Thema Mietrecht und Tierhaltung: Die mietrechtlichen Regelungen zum Thema Haustierhaltung sind
komplex. Nicht jedes Verbot, das in diesem Zusammenhang in einem Mietvertrag steht, muss gültig sein. Auf
der anderen Seite ist aber die Aussage, dass zumindest Kleintiere immer in Mietwohnungen erlaubt sind, auch
nicht vollkommen korrekt. Schließlich könnten auch diese – bei einer entsprechend mangelhaften und/oder
zahlreichen Haltung – Nachbarn und Vermieter stören und die Meinungen, was ein Kleintier ist, können
auseinandergehen. Eine sehr informative Übersicht über die Regelungen zur Tierhaltung in Mietwohnungen
finden Sie im Portal
www.mietrecht.org.
Ein Tipp lässt sich aber bereits an dieser Stelle geben: Legen Sie gegenüber Ihrem Vermieter besser die
Karten auf den Tisch, wenn Sie Tiere in Ihrer Wohnung halten möchten. Dies gilt vor allem bei der Haltung
von Hunden, exotischen und/oder gefährlichen Tieren. Lassen Sie sich die Haltung von Ihrem Vermieter
absegnen und ersparen Sie sich somit möglichst späteren Ärger.
Zum Thema Umzug mit Haustier: Steht der Haltung Ihres Haustieres in der neuen Wohnung nichts
entgegen, organisieren Sie den Umzug für Ihr Tier so schonend wie möglich. Ersparen Sie sensiblen Tieren wie
Katzen, aber im Idealfall jedem Tier, den ganz großen Umzugstrubel. Eventuell können Sie Ihr Tier kurz vor
dem Umzugstag bei Freunden oder Verwandten unterbringen und es nach ein paar Tagen wieder zu sich holen,
wenn sich das ganz große Chaos gelegt hat.
Bei manchen Tieren müssen Sie noch langfristigere
Vorkehrungen treffen: So muss das Aquarium für Fische und andere Aquarienbewohner in der Regel erst
einmal „einfahren“ – sprich, die Wasserwerte müssen sich normalisieren, damit es den Tieren in ihrem neuen
Domizil gut geht. Dies kann durchaus dauern und sollte bei Ihrer Umzugsplanung Berücksichtigung finden.
2. Arbeiten an der alten Wohnung
Wer in die erste eigene Wohnung zieht, kommt in der Regel in den Genuss eines besonderen Vorteils. Die
vorherige Wohnung ist in der Regel das Elternhaus und Mama und Papa werden kaum verlangen, dass ein
Kinderzimmer frisch renoviert zu hinterlassen und eine offizielle Wohnungsübergabe durchzuführen ist.
Viel ernster wird es allerdings, wenn irgendwann der Zeitpunkt gekommen ist, an dem Sie Ihre erste eigene
angemietete Wohnung wieder verlassen möchten. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie dann ggf. renovieren und
nach dem Auszug noch eine Weile auf die Abrechnung der Nebenkosten und die Rückzahlung Ihrer Kaution warten
müssen. Die Frage, was in diesen Kontexten rechtlich zulässig ist und was nicht, kann bares Geld bedeuten.
Lassen Sie sich in dieser Hinsicht also am besten durch einen Mieterverein oder ggf. sogar durch einen
Anwalt beraten.
2a. Eigen- und Fremdleistung:
Profimöbelpacker oder Freunde und Verwandte?
Waren Sie selbst bei Freunden schon einmal als Umzugshelfer tätig, wissen Sie eines: Diese Hilfe ist ein
echter Freundschaftsbeweis! Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre Freunde um diesen Gefallen bitten möchten.
Anstrengend wird ein Umzug fast immer. Weichen Ihre Freunde Ihrer Anfrage verlegen aus, kann es auch zu
echtem Zwist kommen. Gerade als Studierender oder Auszubildender gibt es oft aber gar keine andere Option,
als Freunde und Verwandte für den eigenen Umzug einzuspannen.
Ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, kann recht kostspielig sein – insbesondere, wenn es viel Umzugsgut
gibt, eine weite Strecke oder mehrere Etagen zu überwinden sind.
Grundsätzlich können Freunde und Verwandte ähnliche Leistungen wie ein Umzugsunternehmen erbringen. Stellen
Sie sich aber darauf ein, dass Ihre Helfer eventuell unorganisierter sind, der Umzug mit ungeübten Helfern
länger dauern kann und Ihre Helfer eventuell auch nicht immer für Schäden haften müssen.
Mehr zum zuletzt benannten Sachverhalt erfahren Sie zum Beispiel in einem 2012 online
erschienenen Artikel der Berliner Morgenpost. Ganz ohne Fachmann werden Sie aber nur selten auskommen.
Spätestens beim Anschluss des Herdes muss ein Elektriker beauftragt werden. Auf keinen Fall dürfen Laien
solche Arbeiten ausführen.
Fazit: Ob Sie auf Freunde als Helfer beim Umzug setzen oder ein Umzugsunternehmen engagieren, ist
abhängig von Ihren Erwartungen und Ihren finanziellen Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für ein
Umzugsunternehmen, dann achten Sie unbedingt auf die Seriosität des Unternehmens und studieren Sie die
Verträge und AGB. Denn auch hier kann es theoretisch böse Überraschungen geben.
2b. Umzugsmaterial besorgen und
systematisches Packen
Lassen Sie Ihren Umzug durch ein Umzugsunternehmen durchführen, begutachtet ein Vertreter des Unternehmens -
in der Regel vor der Erstellung eines Angebotes - das Umzugsgut. Fachleute können sehr genau schätzen,
welches und wie viel Packmaterial in etwa notwendig ist, um Ihre Einrichtung sicher zu verstauen. Alternativ
werden Sie eventuell aufgefordert, eine Inventarliste zu erstellen, damit das Unternehmen den Aufwand
kalkulieren kann. Das Ein- und Auspacken können Umzugsunternehmen ebenfalls übernehmen. Nicht selten
erledigt dies der Umzugswillige aber selbst, um die Kosten zu senken.
Doch wie sieht es aus, wenn Sie den Umzug komplett in Eigenregie stemmen möchten? Wie können Sie in diesem
Fall vorgehen, um Ihren Besitz sicher einzupacken und möglichst nur die Utensilien zu erwerben, die Sie
wirklich benötigen? Im Folgenden finden Sie hierzu neun wertvolle Tipps:
- Tipp1 – Art der Umzugskartons: Entscheiden Sie sich für professionelle Umzugskartons, haben Sie
den Vorteil, dass alle Kartons gleich groß sind und sich verschließen lassen. Dies macht das Verstauen
im Umzugswagen einfacher und effektiver. Sind Ihnen diese Kartons zu kostspielig, können Sie gebrauchte
Kartons zum Beispiel über Kleinanzeigen günstiger erstehen oder Kartons verwenden, die Sie zuvor
gesammelt haben. Letztere sind allerdings oft nicht einheitlich, was Maße, Stabilität und
Verschließbarkeit anbelangt.
- Tipp 2 – Benötigte Kartonmenge: Schätzen Sie zunächst am besten vorsichtig, um nicht zu viele
Kartons anzuschaffen und somit zu viel Geld auszugeben. Beachten Sie aber, dass – je nach Umzugsgut –
ein Karton nicht bis obenhin mit Gegenständen gleicher Art gefüllt werden sollte. Bei Bekleidung ist
dies zwar durchaus möglich, bei Büchern und anderen schweren Utensilien führt dies aber schnell zu einer
Überlastung der Kartons und Ihres Rückens.
- Tipp 3 – Befüllung von Kartons: Verpacken Sie zerbrechliche Dinge nicht ohne zusätzlichen Schutz.
Bei Geschirr ist die einfachste Lösung das Verpacken in Zeitungspapier, es gibt aber auch
professionelleres Packmaterial, bei dem Rückstände von Druckerschwärze kein Problem sind. Füllen Sie
nicht zu viel in einen einzelnen Karton und achten Sie bei zerbrechlichen Gegenständen darauf, dass die
einzelnen Dinge sich gegenseitig abstützen bzw. Lücken mit Packmaterial gestopft werden. Schweres kommt
nach unten, Leichtes nach oben. Profis verpacken einzelne Teller umgeben von Packmaterial übrigens
hochkant.
- Tipp 4 – Sinnvolles Packmaterial: Neben Kartons kann auch anderes Packmaterial sinnvoll sein. So
etwa Kleiderkisten, wenn Sie Bekleidung hängend transportieren möchten, Luftpolsterfolie zum Schutz von
Bilderrahmen, Spiegeln und Co., Schutzfolien für Matratzen und Polstermöbel, Decken zum Schutz von
Möbelflächen sowie Folie oder Klebeband, mit dem sich Schubladen kleinerer Möbelstücke befestigen
lassen. Diese springen dann beim Tragen des Möbelstückes nicht mehr auf.
- Tipp 5 – Wiederverwendung von Packmaterial: Fragen Sie in Ihrem Freundeskreis herum:
Umzugskartons, Luftpolsterfolie etc. lassen sich oftmals gut wiederverwenden. Das kann viel Geld sparen!
Ggf. bewahren Sie selbst Ihr Packmaterial für den nächsten Umzug auf.
- Tipp 6 – Beschriftung von Kartons: Versehen Sie die gepackten Kartons am besten mit einer Nummer,
dem Bestimmungsort, einem Hinweis, ob es sich um Zerbrechliches handelt, und einer kurzen Beschreibung
des Inhaltes – etwa Bücher, Kleidung, Geschirr. Die Nummer können Sie für die weiter unten vorgestellte
Kartonliste gebrauchen, der Bestimmungsort hilft Ihren Helfern, den Karton gleich an den richtigen Ort
zu bringen und die kurze Inhaltsbeschreibung erleichtert Ihnen später die Suche nach bestimmten Dingen.
- Tipp 7 – Unwichtiges zuerst: Wer allein packt, packt manchmal mehrere Tage lang. Verstauen Sie
also am besten erst unwichtige Utensilien, die Sie in den nächsten Tagen nicht mehr dringend benötigen –
etwa Deko und Bücher. Am Morgen des Umzuges packen Sie dann noch schnell das Unverzichtbare ein: die
letzten Kleidungsstücke, Waschutensilien, die letzten Geschirrreste und Ähnliches.
- Tipp 8 – Wichtiges selbst transportieren oder unterstellen: Ganz besondere Wertgegenstände oder
wichtige Unterlagen packen Sie am besten separat ein und bringen diese selbst in die neue Wohnung. Sie
können diese Dinge aber auch bei Vertrauten – beispielsweise bei Ihren Eltern – unterstellen, wenn Ihnen
am Umzugstag zu viele fremde Menschen in der Wohnung arbeiten und Sie einen Verlust befürchten.
- Tipp 9 – Kartonliste: Geben Sie am besten jedem gepackten Karton eine Nummer und erstellen Sie
sich eine Kartonliste. So wissen Sie genau, wie viele Kartons in Ihrer neuen Wohnung ankommen müssen.
Zudem können Sie so auch den Inhalt der Kartons detaillierter dokumentieren als auf den einzelnen Kisten
selbst und erleichtern sich so das spätere Wiederfinden.
2c. Die Rolle von Checklisten
Die Zeit vor, während und nach einem Umzug ist anstrengend. Sie müssen an so viele unterschiedliche Sachen
denken, dass Gedächtnisstützen einfach unerlässlich sind. Checklisten helfen Ihnen, den Überblick über Ihre
Aufgaben zu bewahren. Deshalb finden Sie in diesem Ratgeber gleich sehr viele dieser hilfreichen Listen.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese im Idealfall individuell ergänzen: Schließlich kann es bei Ihrem eigenen
Umzug Umstände geben, die hier nicht berücksichtigt werden konnten.
Hier ein kleiner Überblick über die Checklisten, die Sie im Folgenden in diesem Ratgeber finden:
- Checkliste Kündigungen
- Checkliste sonstige Umzugsvorarbeiten
- Am Umzugstag – Checkliste Aufgaben vor dem Umzugsbeginn
- Am Umzugstag – Checkliste Aufgaben während des Umzuges
- Am Umzugstag – Checkliste Aufgaben nach dem Transport
2d. Checkliste Kündigungen
Ergänzen Sie die folgende Liste individuell! Eine Liste für Adressänderungen, die häufig im Zuge eines
Umzuges anstehen, finden Sie in Kapitel 4 a ii. Vergessen Sie auch nicht, dass zum Teil Neuanmeldungen im
Zuge eines Umzuges notwendig sein können – beste Beispiele hierfür sind eventuell die Anmeldung für den
Rundfunkbeitrag und beim neuen Energieanbieter.
Alte Wohnung:
Wer eine Mietwohnung kündigen muss, da er umziehen möchte, muss sich an die
Kündigungsfrist und an einige andere Regelungen halten, damit die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt
erfolgt und wirksam ist. Eine ausführliche Darstellung zum Thema Wohnungskündigung finden Sie unter anderem
online beim Berliner Mieterverein e. V. Ggf. können Sie sich aber auch mit Ihrem Vermieter darauf
verständigen, dass Sie das Mietverhältnis früher beenden, wenn sich schnell ein geeigneter Nachmieter finden
lässt.
Telefon und Internet:
Wer einen eigenen Telefon- oder Internetanschluss unterhält, kann die
entsprechenden Verträge eventuell in der neuen Wohnung fortführen. Informieren Sie Ihren
Telekommunikationsanbieter aber so früh wie möglich. Kann dieser die Leistungen am neuen Wohnort nicht
erbringen, ist eine Kündigung möglich. Mehr Informationen hierzu stellt die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen e. V. auf ihren Internetseiten zur Verfügung.
Energieversorger:
Haben Sie einen Vertrag mit einem Energieversorger, lesen Sie sich angesichts
eines Umzuges die Vertragsdetails zum Thema Kündigung durch und handeln Sie entsprechend.
Sonstiges:
Wechseln Sie Ihren Wohnort, könnte es sein, dass Sie viele Dienstleistungen an Ihrem
alten Wohnort allein aufgrund der Entfernung nicht mehr in Anspruch nehmen können. Denken Sie zum Beispiel
an die Nutzung von Bibliotheken, Fitnessstudios etc. Kündigen Sie am besten alle Verträge, die aufgrund des
Umzuges für Sie nutzlos werden, um Geld einzusparen. Prüfen Sie dabei, ob Ihnen aufgrund Ihres Umzuges ein
Sonderkündigungsrecht zusteht.
2e. Checkliste sonstige Umzugsvorarbeiten
Bis alle Umzugskartons in der neuen Wohnung landen, liegt noch viel Arbeit vor Ihnen. Die folgende
Checkliste weist auf weitere wichtige Vorarbeiten hin – gegliedert nach einzelnen Bereichen. Erweitern Sie
die Liste individuell – je nachdem, ob es in Ihrem Fall besondere Umstände zu berücksichtigen gibt.
3. Am Umzugstag
Wissen
Wenn Sie klug gepackt haben, beginnen Sie auch den Umzugstag entspannt: nämlich mit einer Tasse
Kaffee! Auch Ihre Helfer wissen eine Tasse Kaffee zu schätzen, sodass die Maschine zu den Dingen
zählt, die Sie am besten erst ganz zum Schluss einpacken. Stehen Sie am Umzugstag früh auf, bleibt
Ihnen, bevor Helfer oder das Umzugsunternehmen bei Ihnen eintreffen, zudem noch Zeit, die folgenden
Dinge zu kontrollieren:
- Halteverbot: Prüfen Sie, ob die Halteverbotsschilder immer noch vorhanden sind. Zu
Späßen aufgelegte Nachtschwärmer verstellen diese gerne einmal.
- Verköstigung für Helfer: Haben Sie Snacks und Getränke für Ihre Helfer
bereitgestellt?
- Zwei Teams: Haben Sie zwei Teams für Ihren Umzug organisiert – zum Beispiel, weil
beide Wohnungen weit auseinanderliegen, rufen Sie das Team an, das nicht bei Ihnen vor Ort
arbeiten wird, und erkundigen Sie sich, ob alles wie geplant läuft.
- Alles Wichtige am Mann: Haben Sie alles, was Sie am Umzugstag benötigen – zum
Beispiel die Schlüssel für die neue Wohnung, Trinkgeld für professionelle Helfer, den
Vertrag mit dem Umzugsunternehmen, aufgeladenes Handy etc. – am Mann?
- Schäden dokumentieren: Dokumentieren Sie – wenn nicht bereits erfolgt – Schäden an
Ihrer alten Wohnung, am Treppenhaus und Umzugsgut, um später ggf. nachweisen zu können, dass
Schäden bereits vorhanden waren bzw. um das Umzugsunternehmen in Haftung nehmen zu können.
Da jeder Umzug individuell abläuft, ergänzen Sie Ihre Checkliste für den Morgen des Umzuges am
besten persönlich! Beginnen Sie damit frühzeitig, damit Aufgaben, die nicht zwingend am Morgen
des Umzuges zu erledigen sind, nicht den Start in den ohnehin anstrengenden Umzugstag
erschweren.
Wohnsituation
Es geht los! Die Helfer sind da und es wird in die Hände gespuckt! Damit Sie auch in dieser Phase
Ihres Umzuges den Überblick behalten und alle Aufgaben möglichst schnell und reibungslos hinter sich
bringen, berücksichtigen Sie am besten die folgende Checkliste:
- Aufgaben an Helfer verteilen: Verteilen Sie, wenn Ihnen ausschließlich Freunde beim
Umzug helfen, die anstehenden Aufgaben nach Fähigkeiten: Wer kann schwere Möbel tragen? Wer
kann letzte Kleinigkeiten sorgfältig verpacken? Wer kann eventuell letzte Möbelstücke
demontieren? Stellen Sie zudem am besten einen Helfer ab, der am offenen Transporter
verbleibt, und einen, der immer in Ihrer Wohnung die Stellung hält. So schützen Sie sich vor
Diebstahl.
- Organisiertes Packen: Packen Sie und Ihre Helfer – soweit möglich – erst die
Umzugskartons und dann die Möbel ein, leisten Sie eine wichtige Vorarbeit für das Auspacken.
In der neuen Wohnung werden dann erst die Möbel entladen und aufgestellt, die Kisten lassen
sich dann zum Teil in und auf die Möbel stellen. Das spart Platz in der neuen Wohnung.
- Schäden dokumentieren: Halten Sie Ihre Augen offen und dokumentieren Sie Schäden am
Umzugsgut, an den Wohnungen, Treppenhäusern etc. Hat das Umzugsunternehmen Schäden
verursacht, können Sie die Verantwortlichen ggf. in Haftung nehmen. Lesen Sie unbedingt in
den AGB nach, was Sie in einem solchen Fall zu beachten haben.
- Verköstigung: Sorgen Sie sich um das leibliche Wohl Ihrer Helfer – ganz egal, ob es
sich um Freunde oder um professionelle Unterstützung handelt. Weisen Sie immer wieder darauf
hin, wo Ihre Helfer Snacks und Getränke vorfinden.
- Ggf. bereits erste Arbeiten an alter Wohnung: Eventuell haben Sie bereits Zeit, erste
Arbeiten an der alten Wohnung zu erledigen. Reinigen Sie zum Beispiel Räume, die bereits
leer geräumt sind. Waren Sie bereits Mieter und ziehen Sie nicht aus Ihrem Elternhaus aus,
können viele weitere Arbeiten an der alten Wohnung anstehen.
- Nichts vergessen: Machen Sie, wenn alles eingepackt ist, einen letzten Rundgang und
überprüfen Sie, ob nichts vom Umzugsgut vergessen wurde. Denken Sie dabei auch an
Abstellkammern, an den Balkon, Gartenschuppen, Keller und andere Nebenräume.
- Müll entsorgen: Ganz zum Schluss können Sie den Müll hinausbringen oder – bei
größeren Mengen – die Müllsäcke einpacken und wenn möglich auf dem Weg zur neuen Wohnung auf
einem Recyclinghof abgeben.
Diejenigen, die nicht die erste Wohnung beziehen, sondern bereits aus einer Mietwohnung
ausziehen, müssen eventuell viele weitere Aufgaben erledigen – erst recht, wenn am Umzugstag
schon die Übergabe der Wohnung an den Vermieter vorgesehen ist! Aber auch abgesehen von diesem
Fall kann es sich lohnen, die obige Checkliste individuell zu ergänzen.
Verhalten
In der neuen Wohnung angekommen, geht es Schlag auf Schlag weiter. Wenn alles aus dem Umzugswagen
ausgepackt ist, sollten Sie noch an diese Dinge denken:
- Umzugsgut kontrollieren: Kontrollieren Sie, ob alles heile und vollständig in der
neuen Wohnung angekommen ist und dokumentieren Sie Schäden.
- Alle Arbeiten erledigt? Bevor Sie die Helfer eines Umzugsunternehmens verabschieden,
kontrollieren Sie, ob diese alle vertraglich zugesicherten Aufgaben erledigt haben – zum
Beispiel, wenn vereinbart, auch Möbel aufgestellt und Kisten ausgepackt sind.
- Trinkgelder: Bedanken Sie sich bei professionellen Helfern mit einem Trinkgeld, wenn
alles nach Plan abgelaufen ist.
- Transporter: Haben Sie selbst einen Transporter gemietet, bringen Sie diesen gemäß
der getroffenen Mietvereinbarung zurück.
Erste Aufgaben in der neuen Wohnung:
- Möbel aufbauen: Vor allem das Bett sollte stehen, wenn Sie schon heute Nacht das
erste Mal in Ihrer Wohnung übernachten möchten.
- Betriebsbereit: Priorität hat zudem, dass die Küche nutzbar ist. Hier ist es zum
Beispiel vorteilhaft, wenn Sie vorab einen Elektriker bestellt haben, der schon am Umzugstag
den Herd anschließen kann.
- Reinigen und Auspacken: Haben Sie noch genug Zeit, können Sie bereits Verschmutzungen
entfernen, die durch den Umzug entstanden sind, und erste Kartons auspacken.
- Feiern nicht vergessen! Haben Ihnen Freunde beim Umzug geholfen, vergessen Sie das
Feiern nicht. Zwar werden alle relativ geschafft sein. Für manchen ist das gemütliche
Zusammensitzen aber ein guter Abschluss eines anstrengenden Umzugstages.
4. Erste Schritte nach dem Umzug
Zu den ersten Schritten nach einem Umzug zählt nicht nur das Auspacken der Umzugskartons, sondern auch der
Gang zu der Meldebehörde, das – wenn noch nicht erfolgte – Ändern der Adressdaten bei zahlreichen Akteuren
und ggf. die Erledigung von Arbeiten an der alten Wohnung. Natürlich dürfen aber auch die schönen Seiten des
Lebens nicht auf der Strecke bleiben: Wer gleich nach dem Umzug beginnt, erste Kontakte zu knüpfen, baut
sich schnell einen weiteren Freundes- und Bekanntenkreis auf. Im Folgenden erhalten Sie zu allen benannten
Bereichen wertvolle Tipps.
4a. Der Gang zur Meldebehörde
Am ersten Tag nach Ihrem Umzug wachen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit noch zwischen Umzugskisten auf. Es
gibt viel zu tun! Aber obwohl Sie nun sicherlich schnell alle Energie in die Beseitigung des Umzugschaos
stecken möchten, sollten Sie beachten, dass noch eine wichtige Bürgerpflicht auf Sie wartet. Sie müssen sich
bei der zuständigen Meldebehörde an- oder ummelden. Dies müssen Sie fristgerecht erledigen. Doch was
bedeutet fristgerecht? Leider lässt sich diese Frage nicht einheitlich beantworten:
Da die Fristen, wie diese beiden Beispiele verdeutlichen, variieren können, informieren Sie sich am besten
frühzeitig über die Vorschriften, die an Ihrem Wohnort gelten. Oft lassen sich alle notwendigen
Informationen für die An- und Ummeldung auf den Internetseiten der Gemeinden und Städte finden. Beachten Sie
bei Bedarf auch die Informationen bezüglich der Anmeldung von Haupt- und Nebenwohnsitzen, denken Sie daran,
dass manche Städte eine Zweitwohnsitzsteuer erheben und unter bestimmten Bedingungen auch eine Abmeldung in
der bisherigen Stadt erfolgen muss.
4b. Notwendige Adressänderungen
Sie haben eventuell einen Nachsendeantrag gestellt, damit Ihre Post an die neue Adresse nachgeschickt wird. Dies
genügt aber selbstverständlich nicht: Sie müssen – wenn nicht bereits erfolgt – zahlreichen Dienstleistern und
Behörden Ihre neue Adresse mitteilen, um keine Nachteile zu befürchten. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit
Akteuren, mit denen viele von uns zu tun haben, und die auf Ihre aktuelle Adresse angewiesen sind – von A wie
Agentur für Arbeit bis Z wie Zeitungsverlag.
- Agentur für Arbeit
- Arbeitgeber
- Ausbildungsstelle
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- BAföG-Amt bzw. Bundesverwaltungsamt
- Banken
- Familienkasse
- Finanzamt
- Fitnessstudio
- Freunde
- Internetforen
- Kabelanbieter
- Kfz-Zulassungsstelle
- Kindergarten etwaiger Kinder
- Kreditkarteninstitut
- Mail-Account-Anbieter
- Online-Shops
- Post (Stichwort: Nachsendeantrag)
- Schule etwaiger Kinder
- Sozialamt
- Soziale Netzwerke
- Steuerberater
- Telekommunikationsanbieter
- Universität
- Verbände
- Vereine: Alumni-Verein, ADAC, Mieterverein, Sportvereine etc.
- Verkehrsbetriebe
- Vermieter (ehemaliger)
- Verwandte
- Zeitschriftenverlage (Abos)
- Versicherungen: Krankenkasse, Rentenversicherung, Private Haftpflichtversicherung,
Hausratversicherung, Kfz-Versicherung und viele weitere
4c. Alte Wohnung
Auf Mieter warten beim Auszug in der Regel vielfältige Aufgaben. Dazu gehören allen voran das Reinigen der
alten Wohnung, ggf. Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen sowie die Wohnungsübergabe mit der
Erstellung eines Übergabeprotokolls, der Dokumentation der Zählerstände und mit der Schlüsselübergabe, um an
dieser Stelle nur erste Beispiele zu nennen. Aus der Tatsache, dass diese Aufgaben früher oder später auch
auf Sie zukommen können, können Sie zwei wichtige Erkenntnisse ziehen, die Sie schon jetzt beherzigen
sollten:
Spätere Renovierungen: Es könnte sein, dass Sie bei einem späteren Auszug aus Ihrer jetzt noch neuen
Wohnung Renovierungsarbeiten bzw. Schönheitsreparaturen durchführen müssen. Legen Sie für diese Aufgabe am
besten frühzeitig ausreichend Geld an die Seite. Mögliche Arbeiten beschränken sich übrigens, wenn Sie mit
der Wohnung pfleglich umgehen, und sie fallen eventuell einfacher aus, wenn Sie keine großen Veränderungen
an der Wohnung durchführen.
Überlegen Sie also genau, ob Sie zum Beispiel Wände dunkelrot streichen möchten, wenn Sie diese später
wieder weiß streichen müssen.
Rückgabe der Wohnung: Stellen Sie sich zudem darauf ein, dass die Übergabe an den Vermieter zu Ihrer
Sicherheit gut dokumentiert sein sollte und die Vorarbeiten hierfür einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Berücksichtigen Sie dies unbedingt bei der Planung Ihres neuen Umzuges!
4d. Kontakte knüpfen
Bei der Wohnungsbesichtigung und beim Umzug selbst sind Sie eventuell schon dem einen oder anderen Mitmieter
über den Weg gelaufen. Hat sich hier noch nicht die Gelegenheit geboten, sich ordentlich vorzustellen oder
ist die Vorstellung recht knapp ausgefallen, sollten Sie dieses unbedingt nachholen bzw. abrunden.
Schließlich möchte jeder gerne wissen, mit wem er unter einem Dach wohnt. Sie haben die Möglichkeit, einfach
einmal bei Ihren Nachbarn zu klingeln – natürlich nur zu einer angemessenen Uhrzeit. Der Samstagnachmittag
erscheint zum Beispiel eine gute Gelegenheit zu sein.
Wenn Sie mögen und bereits wissen, dass Ihnen Ihre Nachbarn sympathisch sind, können Sie auch zu einem
gemeinsamen Kaffeekränzchen einladen. Ein solches ist unverfänglicher als eine wilde Party am Abend, passt
gut, wenn die Hausgemeinschaft sich aus unterschiedlich alten Personen zusammensetzt, und fördert im
Idealfall den Zusammenhalt der Mietergemeinschaft. Möchten Sie darüber hinaus schnell Kontakte in Ihrem Kiez
knüpfen, ist es zum Beispiel sinnvoll, sich in den nahegelegenen Cafés und Geschäften blicken zu lassen.
4e. Der Alltag kehrt ein
Das Wichtigste ist geschafft: Jetzt heißt es endlich wieder leben und genießen! Im Folgenden finden Sie
Tipps dazu, wie Sie als Studierender in Ihrer neuen Stadt den einen oder anderen Euro sparen, und welche
Regeln der Nachbarschaftspflege Sie beherzigen sollten, wenn Sie keinen Unfrieden in Ihrem Mietshaus
riskieren möchten. Für den Fall, dass Ihr Umzug berufsbedingt war, erhalten Sie zudem ein paar Informationen
dazu, wie der Umzug unter Umständen zur Steuerersparnis beitragen kann. Eine Steuervergünstigung versüßt das
Leben schließlich ebenfalls ungemein!
4f. Vergünstigungen als Student
Dass Studierende Vergünstigungen in der Mensa, im öffentlichen Nahverkehr, in Museen, im Theater und an
vielen anderen Orten erhalten, ist hinlänglich bekannt. Gibt es für diese Zielgruppe aber auch
Vergünstigungen, die relativ direkt die Wohnkosten betreffen? Dies ist durchaus der Fall, auch wenn Sie
nicht in ein Studentenwohnheim ziehen. Zu denken ist dabei unter anderem an:
- Wohngeld: Der Staat unterstützt Personen mit geringem Einkommen in Sachen Miete mitunter
durch das Wohngeld. Unter welchen Voraussetzungen diese Hilfe für Studierende infrage kommt,
erfahren Sie zum Beispiel in einem Artikel auf www.studis-online.de.
- Vergünstigte Telefon- und Internet-Tarife für Studierende: Manche Telekommunikationsanbieter
haben Tarife für Studierende im Programm. Erkundigen Sie sich und vergleichen Sie die Konditionen
unterschiedlicher Anbieter.
- Befreiung Rundfunkbeitrag: Studierende können sich unter bestimmten Bedingungen vom
Rundfunkbeitrag befreien lassen. Informationen zu den Befreiungsmöglichkeiten sowie eine
Online-Hilfe, mit der sich der entsprechende Antrag ausfüllen und drucken lässt, finden Sie direkt
beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Am besten erkundigen Sie sich schon vor dem Umzug, ob die benannten Möglichkeiten für Sie infrage
kommen. Dies hilft, die Kosten für die Wohnung zu kalkulieren und zu bestreiten.
4g. Berufsbedingter Umzug? Steuern
zurückholen!
4h. Nachbarschaftspflege
Immer wieder sind in der Presse teils kuriose Mitteilungen über Nachbarschaftsstreitigkeiten zu lesen. So
etwas ist mehr als unschön – schließlich soll das eigene Zuhause ein Ort des Friedens sein und niemand hat
Lust, sich nach einem harten Arbeits- oder Uni-Tag im Treppenhaus mit anderen Hausbewohnern anzulegen. Ein
paar einfache Verhaltensregeln können allerdings helfen. Anregungen gefällig?
- Gemeinschaftsräume: Wahren Sie Ordnung und Sauberkeit in Gemeinschaftsräumen, wie Waschküche
und Treppenhaus. Nehmen Sie nur den Platz in Anspruch, der Ihnen zusteht.
- Winterdienst und Co.: Teilen sich die Mieter den Winterdienst und/oder andere Arbeiten,
kommen Sie Ihren Verpflichtungen verlässlich nach. Informieren Sie Mitmieter, wenn Sie einmal
verhindert sein sollten, und fragen Sie nach, wer in dieser Zeit Ihren Dienst übernehmen könnte.
Revanchieren Sie sich bei dem Helfer – zum Beispiel entweder mit einer kleinen Süßigkeit oder indem
Sie seinen Dienst zu einem anderen Zeitpunkt übernehmen.
- Hilfsbereitschaft: Bieten Sie Ihre Hilfe an – zum Beispiel, wenn Sie mitbekommen, dass ein
Hausbewohner etwas Schweres in den vierten Stock tragen muss. Wohnen ältere Personen im Haus,
könnten Sie für diese auch kleine Besorgungen erledigen. Wer weiß: Eventuell revanchieren sie sich
mit einem selbst gebackenen Kuchen oder haben einfach mehr Verständnis, wenn bei Ihnen mal wieder
eine Party ansteht.
- Hausordnung: Gibt es eine Hausordnung, halten Sie sich daran. So geben Sie in dieser Hinsicht
niemandem Anlass für Beschwerden.
- Pakete: Nehmen Hausbewohner für Sie des Öfteren Pakete an, danken Sie ihnen persönlich –
eventuell auch mal ab und an mit einer kleinen Aufmerksamkeit. Bemerken Sie, dass die Annahme Ihrer
Pakete stört, weichen Sie vielleicht lieber auf eine Packstation aus.
- Partys: Steht bei Ihnen eine Party an, informieren Sie die Hausbewohner und ggf. auch die
Bewohner der benachbarten Häuser, dass es etwas lauter werden könnte. Übergeben Sie dabei am besten
auch Ihre Telefonnummer, sodass Sie erreichbar sind, wenn die Lärmbelästigung ausufern sollte.
Natürlich können Sie Ihre Nachbarn auch einfach zu der Party einladen – wer mitmacht, fühlt sich in
der Regel nicht gestört.
Zwar lässt sich sicherlich allein mit diesen Tipps nicht jedem streitlustigen Nachbarn das Handwerk legen.
Sie zeigen aber zumindest Ihren guten Willen, wenn Sie von vornherein freundlich auftreten, Rücksichtnahme
üben und Hilfsbereitschaft signalisieren. Und dies ist sicherlich eine gute Basis für ein friedliches
Zusammenleben. In diesem Sinne sei Ihnen eine schöne Zeit in Ihrer ersten Wohnung gewünscht!
Gebrauchte Möbel: Die erste eigene Wohnung muss kein Luxusdomizil sein. Wer gebrauchte Möbel – aus
seinem Kinderzimmer, von Freunden und Verwandten – nutzt, um die Wohnung einzurichten, kann viel Geld
sparen.
Upcycling: Aus einfachsten Dingen lassen sich individuelle Möbel bauen. Upcycling ist ein echter
Trend, kostengünstig und macht Spaß. Im Internet lassen sich im Handumdrehen Unmengen außergewöhnlicher
Upcycling-Ideen finden.
Private Hilfen beim Umzug: Lassen Sie sich durch Freunde und Verwandte beim Umzug helfen, kann dies
mitunter viel Geld sparen. Mehr zu privaten Umzugshilfen, aber auch zu deren Nachteilen erfahren Sie im
Kapitel 2b dieses Ratgebers.
Nebenjob: Mit einem Nebenjob können Studierende zusätzliche Einnahmen erzielen, die eine wichtige
Stütze bei der Bestreitung der Lebenshaltungskosten sein können. Informieren Sie sich aber immer ausführlich
darüber, ob und, wenn ja, welche sozialversicherungsrechtlichen, steuerlichen und sonstigen Folgen die
Annahme eines Nebenjobs hat.
Wohnpartnerschaften: Sie können auch erwägen, eine sogenannte Wohnpartnerschaft einzugehen. In diesem
Fall sichern Sie sich eventuell eine besonders niedrige Miete und helfen im Gegenzug Ihrem Vermieter zum
Beispiel bei der Gartenarbeit, bei Einkäufen und anderen Erledigungen.
Andere Wohnformen: Andere klassische Wohnformen, bei denen sich mitunter der eine oder andere Euro
sparen lässt, sind zum Beispiel Wohngemeinschaften, die Nutzung von Studentenwohnheimen und das Leben zur
Untermiete. Eventuell gehören Sie auch zu dem Personenkreis, der einen Wohnberechtigungsschein erhalten und
in eine Sozialwohnung ziehen kann.
Neue Wohnung
- Mietvertrag: Ist in Sachen Mietvertrag alles unter Dach und Fach? Unterschreiben Sie diesen
in jedem Fall nur dann, wenn Sie alle Details verstehen und akzeptieren.
- Wohnungsübergabe: Ist die Wohnungsübergabe bereits erfolgt, wurde dabei ein korrektes
Übergabeprotokoll angefertigt und haben Sie alle Schlüssel erhalten, die notwendig sind?
- Renovierungsarbeiten neue Wohnung: Müssen oder wollen Sie vor dem Umzug noch
Renovierungsarbeiten an der neuen Wohnung durchführen? Auf jeden Fall sollte für eine gute
Beleuchtung in der neuen Wohnung gesorgt sein. Das Bad sollte geputzt und mit Seife, Toilettenpapier
und Handtüchern ausgestattet sein, damit Sie und Ihre Helfer es direkt beim Umzug nutzen können.
Helfer
- Helfer: Haben Sie, wenn Sie Ihren Umzug privat organisieren, genug Helfer zusammengetrommelt?
Können Sie sich auf die Zusagen verlassen?
- Zwei Teams? Ist es notwendig, dass Sie die Helfer in zwei Teams aufteilen – zum Beispiel, da
alte und neue Wohnung weit auseinanderliegen? Sind alle Helfer informiert und einverstanden?
- Termin für den Umzug: Haben Sie einen Termin für den Umzug festgelegt und sich von privaten
Helfern zusichern lassen, dass dieser Termin auch für sie passt?
- Umzugsunternehmen: Fällt Ihre Wahl auf professionelle Hilfe, holen Sie Angebote von mehreren
seriösen Anbietern ein. Haben Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt, sollten Sie prüfen, wann Sie
dieses bezahlen müssen und ob Sie eine Terminbestätigung erhalten haben. Rufen Sie am besten auch
noch einmal kurz vor dem Umzug an, um sich den Termin bestätigen zu lassen.
- Fachleute: Selbst wenn Sie beim eigentlichen Umzug auf professionelle Helfer verzichten,
könnten Sie auf externe Fachleute angewiesen sein. Vereinbaren Sie zum Beispiel einen Termin mit
einem Elektriker, der den Herd in der neuen Wohnung anschließen kann.
Allgemeine Besorgungen
- Halteverbot: Haben Sie bei Bedarf die Einrichtung eines Halteverbots vor alter und neuer
Wohnung beantragt? Erkundigen Sie sich nach dem Vorgehen in Ihrer Gemeinde.
- Umzugswagen: Wenn Sie Ihren Umzug lediglich mit der Hilfe von Freunden bewältigen möchten,
kalkulieren Sie genau, welche Fahrzeuge Sie benötigen und wer diese fahren kann. Reichen ein paar
private Autos nicht aus, mieten Sie ggf. frühzeitig einen Umzugswagen. Planen Sie auch, wie die
Helfer ggf. von der alten zur neuen Wohnung gelangen können – die Transportmittel für den Umzug sind
eventuell bereits voll.
- Nachsendeantrag: Haben Sie bei der Post einen Nachsendeantrag gestellt? Unter Umständen ist
dieser verzichtbar, wenn Sie zuvor in Ihrem Elternhaus gewohnt haben, die Post auch hier noch eine
Zeit lang ankommen darf und Sie die Gelegenheit haben, diese regelmäßig abzuholen. Ist ein
Nachsendeantrag notwendig, stellen Sie diesen frühzeitig – laut Post am besten zwei Wochen vor Ihrem
Umzug, spätestens jedoch fünf Werktage, bevor es in die neue Wohnung geht.
- Verköstigung: Kaufen Sie für den Umzugstag ausreichend Verköstigung für Ihre Helfer und für
sich selbst ein. Denken Sie auch an Getränke und ggf. an Servietten, Pappbecher und -teller!
- Schutzvorrichtungen: Erwägen Sie, in alter und neuer Wohnung Schutzvorkehrungen zu treffen,
um zum Beispiel die Böden vor unnötigen Verschmutzungen und Kratzern zu bewahren.
- Werkzeug: Legen Sie Werkzeug parat, das Sie beim Umzug noch gebrauchen könnten – zum Beispiel
zur Demontage letzter Möbel.
Packen
- Alles gepackt? Haben Sie schon möglichst viel gepackt, um am Umzugstag den Ablauf des Umzuges
nicht zu gefährden? Haben Sie noch ausreichend Packmaterial zur Verfügung, um die letzten Dinge
sicher zu verstauen?
- Pflanzen: Eventuell bringen Sie Pflanzen, die im allgemeinen Umzugsspektakel beschädigt
werden könnten, schon vorab in die neue Wohnung.
- Möbel: Haben Sie geklärt, welche Möbel sich im Ganzen oder aber nur demontiert transportieren
lassen? Achten Sie dabei auf die Größe der Möbel, des Treppenhauses und auf Stabilität und Gewicht.
Haben Sie ggf. bereits erste Möbel demontiert und bei Bedarf auch neue besorgt? Kleben Sie bei
demontierten Möbeln ein Beutelchen mit Schrauben und Co. an ein Möbelteil. Markieren Sie zudem, was
in der Wohnung bleiben soll. Dann wissen Ihre Helfer, wie sie vorgehen müssen.
Sonstiges
- Dokumentation der Kosten: Vor allem, wenn Sie die Kosten für Ihren Umzug von der Steuer
absetzen können, lautet eine wichtige Frage: Haben Sie eine Mappe angelegt, in der Sie alle Belege
sammeln?
- Betreuung fürs Haustier: Haben Sie eine Betreuung für Ihr Haustier organisiert, damit diesem
der größte Umzugsstress erspart bleibt?
- Umzugstasche: Packen Sie eine Tasche, die alle Dinge enthält, die Sie während des Umzuges
benötigen – etwa Schlüssel, Trinkgelder für professionelle Helfer, Vertrag mit dem
Umzugsunternehmen, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte, etc.
Quellen und hilfreiche Links
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, „Antrag auf Befreiung und Ermäßigung“, im Internet:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/,
zuletzt abgerufen am 12.01.2015.
Berliner Mieterverein e. V., „Info 91: Kündigungsfristen“, Stand: 1/12, im Internet:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl091.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Berliner Morgenpost, www.morgenpost.de, „Haftpflicht: „,Der Umzugshelfer ist versichert““, erschienen am
07.01.2012, von Andreas Kunze, im Internet:
http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/article1874402/Haftpflicht-Der-Umzugshelfer-ist-versichert.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Portal www.gesetze-im-internet.de, Bürgerliches
Gesetzbuch, „§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“, im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Portal www.gesetze-im-internet.de, Gesetz zur
Regelung der Wohnungsvermittlung, „§ 3“, im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de/wovermrg/__3.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Broschüre „Mietpreisbremse und Maklercourtage“,
Stand: 01.10.2014, im Internet:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/DE/Mietpreisbremse_Infobroschuere.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Deutsche Post AG, „Nachsendeantrag“, im Internet:
http://www.nachsendeantrag.de/,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Landeshauptstadt Dresden, „Anliegen „Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden““, letzte Änderung
am 18.02.2014, im Internet:
http://www.dresden.de/de/02/or/anliegen/wohnsitz_meldung_d115.php,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V., „Umzug aus beruflichen Gründen: Kosten absetzen“,
erschienen am 10.10.2014, im Internet:
http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/umzug-aus-beruflichen-gruenden-kosten-absetzen.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Landeshauptstadt München, „An- und Ummelden“, erschienen bei/auf: München Betriebs-GmbH & Co. KG,
Stadtportal muenchen.de, im Internet:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero/Wohnen/An--und-Ummelden.html,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Portal www.mietrecht.org, „Welche Tiere sind in der Mietwohnung erlaubt, welche nicht?“, Stand:
23.10.2013, im Internet:
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/welche-tiere-sind-in-der-mietwohnung-erlaubt-welche-nicht/,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Portal www.studis-online.de, „Wohngeld für Studierende (Seite 1)“, von Nicola Pridik, erschienen am
09.12.2014, im Internet:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V., „Umzug: Die Rechte der Telefon- und Internetkunden“,
Stand: 04.08.2014, im Internet:
http://www.vz-nrw.de/neue-rechte-fuer-telefon-und-internetkunden-umzug-kann-zur-kuendigung-berechtigen,
zuletzt abgerufen am 15.04.2015.
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Inhaltsverzeichnis
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Abschnitt 1
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Abschnitt 1a
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Abschnitt 1c
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Abschnitt 1d
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Abschnitt 1e
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Abschnitt 1f
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Abschnitt 1g
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Abschnitt 2
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Abschnitt 2a
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Abschnitt 2b
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Abschnitt 2d
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Abschnitt 2e
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#79866600 - Detail of a man shopping in a supermarket © Minerva Studio - fotolia.com
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Abschnitt 4
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Abschnitt 4a
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Abschnitt 4c
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Abschnitt 4e
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Abschnitt 4f
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Abschnitt 4g
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